Nur einer im Grundbuch, wie berechnet sich der Zugewinn?

Hallo zusammen,
folgendes treibt uns als Paar gerade um. Ich habe mein Elternhaus überschrieben bekommen. Da ich Einzelkind bin, gibt es keine Geschwister, die ausgezahlt werden müssen, das Haus war also quasi "umsonst", wenn man von den Notargebühren und der Grundbuchänderung absieht, die aber vergleichsweise gering sind.
Das Haus hat zwei voneinander getrennte Wohnungen mit separaten Eingängen und meine Eltern haben in einer der Wohnungen lebenslanges Wohnrecht.
Wir wollen als Familie (mein Mann, unsere 5järige Tochter und ich) in die zweite Wohnung einziehen.

Am Haus und vor allem in der Wohnung, die wir beziehen wollen müssten einige Renovierungen gemacht werden, auch müsste die Heizug im ganzen Haus getauscht werden. Wir müssten einen Kredit von schätzungsweise 120.000,-€ aufnehmen. Jetzt ist es so, dass mein Mann der Hauptverdiener bei uns ist, da ich nur Teilzeit arbeite. Da mein Mann relativ gut verdient und die Kreditsumme im Rahmen ist, wäre das ansich auch kein Problem. Allerdings sollte man sich, auch wenn es unangenehm ist, bei so einem Vorhaben Gedanken machen, was wäre wenn es wirklich mal zur Trennung kommen sollte. Da es mein Elternhaus ist und ich alleine im Grundbuch stehe, wäre ja der wahrscheinlichste Fall, dass mein Mann auszieht und ich (mit unserer Tochter) dort wohnen bleibe.

Macht es dann Sinn, dass der Kredit nur auf mich läuft, damit mein Mann wenn es hart auf hart kommt nichts mehr damit zu tun hat?
Dann gibt es ja auch noch den Zugewinnausgleich. Kann jemand auf eine einfache Weise erklären, wie sich dieser berechnet? Das hat ja dann mit der Summe zu tun, die wir in das Haus investieren, bzw. mit der damit verbundenen Wertsteigerung, oder nicht?

Hat jemand mit so einem Fall Erfahrung?

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Gönnt euch im Vorfeld einen Termin beim Anwalt.

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Hast du das Haus vor oder nach der Hochzeit überschrieben bekommen?


Dass du mit eurer Tochter dort wohnen bleibst, ist übrigens nicht gesagt, es kann auch durchaus sein, dass du alleine dort wohnen bleibst und dein Mann mit eurer Tochter auszieht.


Ein Termin bei einem Anwalt wäre sehr sinnvoll, das wäre hier auch ein klassischer Fall für einen Ehevertrag

Bearbeitet von GalaRoyal
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Das Haus wurde mir kürzlich überschrieben, also nach der Hochzeit.

"Dass du mit eurer Tochter dort wohnen bleibst, ist übrigens nicht gesagt, es kann auch durchaus sein, dass du alleine dort wohnen bleibst und dein Mann mit eurer Tochter auszieht."

Ich weiß, deswegen in Klammern. Ich wollte vom wahrscheinlichsten Fall ausgehen, sollte es zu einer Trennung kommen, was wir nicht geplant haben😉 Aber für die Berechnung des Zugewinns spielt ja auch das Sorgerecht eigentlich keine Rolle, oder?

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Da ihr zum Zeitpunkt des überschreiben schon verheiratet wart, gehört es ihm eh auch ohne Ehevertrag.

Auch ist es egal auf wen der Kredit läuft. Deine Schulden sind ohne Ehevertrag auch seine Schulden.

Laienhaft gehe ich davon aus, dass - ohne Ehevertrag - es sich so verhält. Euch gehört das Haus zu je 50/50 zum derzeitigen Wert X.
Bei einer Scheidung ist das Haus Y wert abzüglich der Schulden für das Haus.

Aber das ist nur meine Auffassung.

Der Hinweis zum Sorgerecht war vermutlich darauf ausgelegt, dass du dann Unterhalt zahlen müsstest und dann das Haus nicht halten könntest ggf.

Ojr solltet zum Anwalt ;)

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https://www.familienrechtsinfo.de/gueterrecht/zugewinngemeinschaft-mit-haus/#:~:text=Geh%C3%B6rt%20mein%20Haus%20nun%20zum,im%20Rahmen%20des%20Zugewinnausgleichs%20kommen


Du bist und bleibst alleinige Eigentümerin, wenn du allein im Grundbuch stehst. Dein Mann hätte einen Anspruch auf Zahlung betreffend die Wertsteigerung der Immobilie (Wert bei Eheschließung und Wert bei Scheidung).