Neuer Arbeitsvertrag!Teilzeit in Elternzeit Fragen bzgl. Kündigung.

Hallo zusammen,
zum 01.04. werde ich nach meiner Babypause (21 Monate) in Teilzeit in Elternzeit wieder bei meinem Arbeitgeber anfangen.
Da ich meine vorherige Tätigkeit aus verschieden Gründen nicht mehr ausüben kann, wurde mir eine andere Stelle angeboten und daher ein neuer Arbeitsvertrag zugeschickt.
Darin steht nun folgender Satz:
„Die ordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses vor Ablauf der Elternzeit ist beiderseits zulässig“.
Meiner Meinung nach habe ich doch auch Kündigungsschutz wenn ich Teilzeit in Elternzeit arbeite oder? Der Antrag auf Teilzeit in Elternzeit wurde bereits gestellt und genehmigt.
Ich fühle mich durch diesen Satz im AV nun ganz schön veräppelt und bin sicher, dass dies keine Versehen ist.
Wie seht ihr diese Sache?
(Hintergrund meiner Unsicherheit ist, dass das Unternemen während meiner Elternzeit verkauft wurde und ich die neuen Inhaber so gut wie nicht kenne)

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Ist das ein komplett neuer Vertrag mit neuer Probezeit? Oder ist das einfach eine andere Abteilung, dann hätte ja kein neuer Arbeitsvertrag sein müssen.

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Nein, keine Probezeit!
Ich komme in Teilzeit in eine andere Abteilung.

Die Überschrift lautet
Arbeitsvertrag
über eine Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit

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Hey!
Das ist eine Sache, die ich nur mit dem Anwalt klären würde. Aber der Satz würde mir auch Bauchschmerzen machen, vor allem, weil ich als Laie nicht glaube, dass du nun einen neuen AV bräuchtest.


Liebe Grüße
Schoko

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Danke für deine Rückmeldung. ☺️
Die Überschrift lautet:

Arbeitsvertrag
über eine Teilzeitbeschäftigung in der Elternzeit

Mein alter Vertrag ist ruhend gestellt und lebt nach Ablauf der Elternzeit wieder vollumfänglich auf. (Steht so auch in diesem neuen Vertrag)

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Leider fehlte sowohl in der Überschrift als auch im Text der Zusatz "temporär" oder "befristet bis". Daher erweckt dein Text den Eindruck, als sollte der alte AV ersetzt werden.

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Huhu, würde ich so nicht unterschreiben und wieso bekommst du überhaupt einen neuen Arbeitsvertrag? Eine befristete Änderungsmitteilung für den aktuellen Vertrag hätte doch gereicht.

Klar hast du Kündigungsschutz in Elternzeit, deshalb ist sie ja so wertvoll.

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Danke für deine Rückmeldung.
Ich werde dbzgl. Auf jeden Fall nochmal nachhaken.

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Ehrlich gesagt glaube ich, dass hier Dinge vermischt werden.

Sie hat Kündigungsschutz für ihren ALTEN Vertrag, aber für die neue Tätigkeit und den NEUEN Vertrag für Teilzeit in Elternzeit doch nicht? Der berührt den alten Vertrag doch nicht. Warum sollte sie hier besonderen Kündigungsschutz haben?

Ich verstehe es so, dass sie einen neuen, auf die Elternzeit befristeten Vertrag vorliegen hat, der mit Ende der Elternzeit aufgehoben wird. Dann lebt ihr alter Vertrag wieder auf. Warum sollte dieser befristete Vertrag nicht kündbar sein?

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Wenn klar ist, dass du nur während der TZ in EZ in einem anderen Bereich tätig bist und danach wieder deine alte Stelle frei ist, verstehe ich gar nicht, warum es einen separaten Vertrag benötigt. Es würde eine einfache Vereinbarung reichen.

Das mit der Kündigung kommt mir komisch vor. Klingt als ob sie jetzt schon wüssten, dass sie dich da nicht bis zum Ende deiner EZ beschäftigen wollen.

Lies dir auch das mal durch:
https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/arbeit-versicherung/welche-auswirkungen-hat-eine-teilzeitarbeit-auf-den-arbeitsvertrag--124798

Wie soll denn dein Gehalt sein? Ich hoffe pro Stunde nicht weniger als in deinem Hauptvertrag.

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Danke dir für dein Feedback..
In meinem alten Vertrag musste ich leider unterschreiben, dass die Stelle nicht als Teilzeitstelle möglich ist. Das habe ich damals (vor über 6 Jahren) gemacht, da eine Familienplanung noch nicht in Frage kam.
Nun bekomme ich eine Stelle mit weniger Verantwortung und habe nun leider auch weniger Gehalt als vorher.
Meine „alten“ Kollegen wurden auch schon fast alle vergrault und von daher befürchte ich, dass sie das mit mir ebenfalls vorhaben…

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Ich würde ganz dringend mal jemanden fragen, der sich damit wirklich auskennt.
Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass man per individuellem Arbeitsvertrag ein so starkes Gesetz wie das Teilzeit- und Befristungsgesetz aushebeln kann.

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