Unterhalt für 2 Kinder aus erster Ehe, jetzt ein Kind mit neuer Ehe

Hallo zusammen,

Zwei Kinder bestehen aus erster Ehe (9 und 14) .. jetzt ist die Frage, wird das "neue" Kind mit im Unterhalt berücksichtigt? Da der Eigenbedarf ja somit auch höher fällt, da meine Frau ja nicht ihr volles Gehalt in der Elternzeit bekommt. Wir haben etwas angst, das der Unterhalt trotzdem so hoch bleibt und wir jeden Cent zweimal umdrehen müssen.

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Da das neue Kind auch unterhaltsberechtigt ist, wird der Unterhalt für alle 3 Kinder berechnet.

Wieso meinst du, dass sich dein Eigenbedarf (Selbstbehalt) erhöht?
Meines Wissens entsteht ggf ein sogenannter Mangelfall und die Summe die du zahlen kannst, wird auf die 3 Kinder verhältnismäßig verteilt.

Deine Ex Frau kann für die Kinder ggf aufstockend Unterhaltsvorschuss beantragen.

Liebe Grüße

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Ja natürlich. Das Kind hat, dem Alter entsprechend, auch Anspruch auf Unterhalt.
Es wird mit berücksichtigt bei der Berechnung. Die Mutter hat bis zum 3 Lebensjahr ebenfalls Anspruch auf Unterhalt.
Du hast also demnächst 4 unterhaltsberechtigte. Rutschtbdann in der Tabelle eine Stufe höher.

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Bei einem echten Mangelfall gehen die Ansprüche der Kinder denen der Kindesmutter vor. Ist also der Mindestunterhalt (100% der jeweiligen Altersstufe) sonst nicht gedeckt, fällt die 2. Ehefrau aus der Berechnung raus.

Eventuell vermindert sich auch der Selbstbehalt, wegen möglicher Einsparungen beim Zusammenleben mit der neuen Frau.

Die Jugendämter sind mit solchen etwas komplexeren Berechnungen nicht selten überfordert.

Bearbeitet von TaxusBaccata
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Dann müsste der Selbstbehalt sich erhöhen um 355€

Das wäre der Mindestunterhalt für 1 Kind bis 6 Jahre

Kann das jemand bestätigen ?

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Wie kommst du darauf?

Der Selbstbehalt erhöht sich nicht. Eher verringert er sich ggf durch das Zusammenleben mit der neuen Frau.

Dein Denkfehler ist, der Unterhalt wird nicht aus dem Selbstbehalt gezahlt.

Es wird aus dem Geld gezahlt, was abzüglich des Selbstbehaltes bleibt.
Daraus wird auf die 3 Kinder des TE das Geld anteilsmäßig verteilt.


1470 Euro hat der TE an Kindesunterhalt lt Düsseldorfer Tabelle zu zahlen. Dabei kann nicht einfach der volle Unterhalt für Kind 3 abgezogen werden und Kind 1+ 2 wird ggf weniger als der volle Unterhalt gezahlt, weil einfach dann nicht mehr bleibt.

Einfach berechnen lassen und fertig.

Bearbeitet von karna.dalilah
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Ich empfehle hier neuberechnen zu lassen:

https://www.iurfriend-kanzlei.de/unterhalt-berechnen

Hat sogar vor Gericht bestand

Deine Frau fällt mit in die Berechnung, weil sie nicht arbeitet aufgrund der Babybetreuung, so wie das neue Kind. Umso mehr Kinder ihr bekommt, desto weniger bekommt deine Ex an Unterhalt von dir.
Bei einem Mangelfall musst du auch nicht den Unterhaltsvorschuss zurückzahlen. Vorausgesetzt deine Ex beantragt es.

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Bei einem Mangelfall wird kann aber sein Selbstbehalt gesenkt werden aufgrund des Zusamnwnlebens mit der neuen Frau. Somit kann er mehr Unterhalt zahlen. Oder er muss einen Nebenjob machen!

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Es kommt darauf an, ob und wie viel die Frau verdient und wenn er einen 40h Job hat, kommt es darauf an ob der Arbeitgeber eine Nebenbeschäftigung genehmigt.
In den meisten Fällen tun sie das nicht. War hier auch so.
Sein selbstbehalt wird in seinem Falle nicht gesenkt, da er eine Familie zu versorgen hat.

Es kommt immer auf die Situation an.

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