Elterngeld - Bemessungszeitraum ermitteln (2. Kind)

Liebe Community,

die Geburt unseres zweiten Kindes steht an. Demnach wollen wir wieder einen Antrag auf Elterngeld stellen. Meine Partnerin befindet sich derzeit noch in Elternzeit und bezieht ElterngeldPlus (20 Monate).

Die Ermittlung des Bemussungszeitraumes für den neuen Elterngeldantrag stellt mich vor einige Heraausforderungen.

Hierzu einige Daten.

Geburt 1. Kind: 16.06.2022
Mutterschaftsgeld vor und nach der Geburt.
Mutterschutz vom 15.05.2022 - 11.08.2022 ab dann Elterzeit bis Juni 2024

Elterngeldbezug 1. Kind: 12.08.2022 - 12.04.2024

2. Kind: ET: 01.06.2024, also Mutterschutz ab ca. 13.05.2024

Wegen der gesetzlichen Möglichkeit der Verschiebung, unter anderem Ausklammerung von Mutterschutz, die ersten 14 Lebensmonate Elterngeldbezug, stellt sich für mich die Frage, welcher Bemessungzeitraum als Grundlage für die neue Elterngeldberechnung herangezogen wird.

Die Rechner die online zur Verfügung stehen gehen oftmals nicht auf diese Tatbestände der Ausklammerung ein. Oder datieren bis September 2021 (Startzeitpunkt des Bemessungszeitraumes) zurück (wäre in unserem Fall super) zurück.

Hat jemand genau Kenntnis darüber, wie in unserem Fall vorzugehen wäre.

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar.

Liebe Grüße
Timm

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Es werden immer nur volle Kalendermonate zur Berechnung herangezogen.
Heißt bei euch:
05/22 bis 08/23 fällt aufgrund von MuSchu und EZ/EG weg
Ab 05/24 fällt wegen neuem MuSchu auch weg.

Bleiben dazwischen 8 Monate von 09/23 bis 04/24 zur Berechnung, zuzüglich vier fehlender Monate von vor Beginn des ersten MuSchu, heißt 01/22 bis 04/22.

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Hallo,
hier https://www.elterngeld.net/elterngeldrechner.html gibt es einen Elterngeldrechner, der dir das genau sagt und auch die Höhe des Elterngeldes nahezu centgenau ausrechnet. Der Rechner vom Familienministerium liegt leider oft wirklich weit(teilweise im dreistelligen Bereich) daneben.