Arbeitslos schwanger- und nun?

Hallo ihr lieben!
Ich habe folgendes „Problem“;
Ich habe vor der Schwangerschaft mein Krankengeldanspruch völlig ausgeschöpft und wurde dann ausgesteuert, habe nun Alg1. In den letzten Wochen des Krankengeldes bin ich sehr ungeplant schwanger geworden,
wir haben uns trotzdem sehr gefreut nach dem ersten Schock !
Durch die Krankheit habe ich halt Anspruch auf Alg1, obwohl ich nicht für den Arbeitsmarkt zu gebrauchen bin.
Unser Baby kommt im März. Aber was ist dann? Das alg1 läuft ja erstmal weiter. Kann ich/ sollte ich lieber Bürgergeld beantragen?
Mein Freund und ich schauen ob wir es noch hinbekommen vor der Geburt zu heiraten, dann wären Baby und ich ja über ihn versichert.
Kann ich überhaupt dann 3 Jahre zuhause bleiben?

Oh man, ich weiß gar keine konkrete Frage. Vielleicht ist hier jemand in der selben oder ähnlichen Situation und kann berichten? Ich würde mich sehr freuen über jeglichen Austausch

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Ganz wichtig wäre dafür die Frage, wie viel dein Freund verdient. Davon hängt ab, was überhaupt geht und was am sinnvollsten wäre. So wie ich es rauslese, wohnt ihr zusammen und bildet somit eine Bedarfsgemeinschaft.

Verdient dein Freund eher wenig und dein ALG1 ist nicht sonderlich hoch, kann es sein, dass ihr aufstockendes Bürgergeld beantragen könnt und ihr damit mehr habt jeden Monat.
Wenn ihr dafür zuviel Einkommen habt, kommt evtl. Wohngeld und nach der Geburt Kinderzuschlag infrage.
Wenn ihr auch dafür zu viel habt, fährst du mit deinem ALG 1 derzeit wohl am besten und ihr habt keine weiteren Ansprüche.
Für Bürgergeld und Wohngeld gibt es viele Rechner im Internet, benutze die mal um eine Vorstellung zu bekommen. Generell hat man mit Wohngeld mehr über als mit Bürgergeld, das wäre also besser, man braucht dafür aber ein Mindesteinkommen.
Im Zweifel den Antrag stellen, mehr als ablehnen können sie nicht.

Nach deinem Mutterschutz wirst du bis zum 1. Geburtstag 300€/Monat Elterngeld erhalten. Du kannst dann also erneut prüfen, ob Bürgergeld oder Wohngeld Anspruch besteht. Du kannst dein Elterngeld auch in Elterngeld Plus umwandeln und die doppelte Zeit 150€/Monat erhalten, das kann bei der Wohngeldberechnung sinnvoll sein, auch hier musst du mal mit den Rechnern experimentieren.

Es reicht, wenn ihr heiratet bis dein Elterngeldanspruch ausläuft, so lange du EG beziehst bist du selbst noch kostenfrei krankenversichert und dein Baby auch.

Wenn ihr es euch leisten könnt, kannst du so lange zuhause bleiben, wie du willst, auch länger als 3 Jahre.... Wohngeld ist nur an die Bedingung des Mindest-Haushaltseinkommens geknüpft, denen ist egal, wer es verdient und ob beide arbeiten.
Falls ihr dafür zu wenig habt und irgendwann Bürgergeld bezieht, hast du dort eine "Schonfrist" bis zum 3. Geburtstag des Kindes, erst danach musst du wieder arbeiten und dann auch nur Teilzeit. Falls du dann immernoch krank bist, bekommt ihr theoretisch auch länger noch Bürgergeld, bis du wieder gesund bist. Wohngeld wäre aber wie gesagt immer mehr als Bürgergeld und ideal wäre es natürlich, wenn ihr langfristig gar keine Leistungen braucht, also entweder dein Freund genug verdienen kann oder du zumindest mit Minijob o.Ä. wieder einsteigen kannst und euer Einkommen dann reicht.

Rein theoretisch kannst du auch deinen Restanspruch ALG 1 nehmen, wenn ihr einen Betreuungsplatz für euer Kind habt. Das müsstest du spätestens beantragen, wenn dein Kind 4,5 Jahre alt ist. Vermutlich hast du sowieso nicht mehr so viele Monate übrig, es könnte aber eine Überbrückung sein.

Ich hoffe, ich konnte etwas Licht ins Dunkel bringen :-)

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Du hast so viel mehr geholfen als ich ergoogeln konnte, vielen lieben Dank für die lange Antwort !