Elternzeit Vater - muss Zeitraum im Voraus bekannt sein?

Hallo zusammen,

mein Mann möchte insgesamt zwei Monate Elternzeit nehmen. Wir sind uns noch unschlüssig, ob er die zwei Monate direkt nach der Geburt nehmen möchte oder ob er erst einen Monat und den zweiten Monat irgendwann innerhalb des ersten Lebensjahres nimmt.

Wie genau muss man das denn im Antrag angeben? Müssten wir bei der zweiten Option bereits beim Antrag genau den Monat angeben oder kann man - mit gewisser Frist - bspw. im sechsten Monat entscheiden, dass er im zehnten Monat den zweiten Elternzeitmonat nimmt?

Und gibt man immer das Alter des Kindes (bspw. ab Geburt + 10. Monat) an oder könnte man auch einen bestimmten Monat festlegen (bspw. Januar + Dezember)?

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Ihr könnt es irgendwie angeben und nachher ändern, wenn es dir um den elterngeldantrag geht. Man kann solche Angaben immer noch ändern, solange das Geld noch nicht ausgezahlt wurde.
Bei der "frist" ist die Frage wie wichtig es euch ist, wann ihr das elterngeld bekommt. Wenn ihr erst einen Monat vorher den Antrag stellt, bekommt ihr das Geld sicherlich nicht in dem Monat in dem er dann elternzeit hat, sondern erst später.
Mit so 3 Monaten sollte man rechnen bei der bearbeitungszeit durch die elterngeldstellen.

Elternzeit bei seinem AG muss er er 7 Wochen vorher ankündigen. Das ist unabhängig vom elterngeldantrag. Dem AG ist es auch egal, ob er elterngeld bekommt oder nicht.

Wenn er elterngeld beziehen will, sollte er elternzeit nach den Lebensmonaten nehmen. Also wenn euer Kind z.B. am 05. Des Monats geboren ist, nimmt er elternzeit vom 05. Bis 04. Des folgemonats. Das hat auch den Vorteil, sofern euer Kind nicht am 1. Eines Monats kommt, dass er dann den Urlaub für diesen Monat erwirbt.
Wenn er kein Elterngeld beziehen will, kann er es machen wie er will und kann z.B. auch statt einem vollen Monat nur 24 Tage nehmen oder 2 Monate und 5 Tage.

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Beim Arbeitgeber legt er sich mit der ersten Meldung für die ersten 2 Jahre fest. Es muss also der Zeitraum für beide Monate angegeben werden, ansonsten kann der AG weitere Anmeldungen ablehnen (er kann aber auch freiwillig zustimmen natürlich).

Wenn auch Elterngeld bezogen werden soll, empfehlen sich Lebensmonate, damit man nicht über 32 Wochenstunden im Schnitt kommt und der Verdienst nicht beim Elterngeld angerechnet wird.