Vater, 2 getrennte Elternzeiten

Hallo in die Runde,

habe mir bereits die Finger wund gegoogelt, habe aber noch keine Antwort zu folgender Lage gefunden:

Wir werden im Mai diesen Jahres Eltern. Mein Mann möchte 2 x Elternzeit nehmen, einmal 2 Monate ab Geburt und dann nochmal für 6 Monate ab dem 1. Geburtstag.

Dieses Splitten ist ja kein Problem. Man muss ja nur, wegen des Bindungszeitraumes Elternzeit, die man bis zum 2. Geburtstag des Kindes nehmen möchte, zusammen "beantragen".

Nun ist es so, dass mein Mann einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.12. diesen Jahres hat. Das er weiter übernommen wird und der Arbeitsvertrag dann in einen unbefristeten Arbeitsvertrag geändert wird, ist zu 99 % gesetzt und sicher.

Jetzt kann er ja aber Ende März schlecht gleich auch den zweiten geplanten Elternzeitraum anmelden, weil zu dem Zeitpunkt ja gar kein gültiger Arbeitsvertrag vorliegt. Richtig?

Also würde er jetzt die 2 Monate Elternzeit ab Geburt anmelden. Und wenn dann der Arbeitsvertrag geändert wurde, im neuen Jahr den zweiten Zeitraum ab 1. Geburtstag. Dieser Bindungszeitraum für die ersten 2 Jahre würde also entfallen.

Ist das so korrekt?


Danke!!!!

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Ich kann die Frage leider nicht mit Sicherheit beantworten. Ich gebe aber zu Bedenken, dass das BEEG vorsieht, dass man sich bei der ersten Elternzeitanmeldung für die ersten zwei Lebensjahre des Kindes festlegt. Heißt: Man muss bei der ersten Anmeldung gleich alle Zeiträume angeben, die man in den ersten 2 Lebensjahren des Kindes Elternzeit nehmen will. Wie es sich jetzt verhält, wenn man dann aber Stand heute gar nicht mehr angestellt ist, weiß ich nicht genau.

Da müsste man jetzt entweder einen Arbeitsrechtler fragen oder lieber auf Nummer Sicher gehen trotzdem schon beide Zeiträume angeben, damit später nicht abgelehnt werden kann.

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Danke, wir werden uns dahingehend nochmal informieren.

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Ich kann dir deine Frage auch nicht beantworten. Aber spricht denn etwas dagegen auf Nummer sicher zu gehen und direkt beide Zeiträume zu beantragen? Im schlimmsten Fall ist es irrelevant weil der Vertrag nicht verlängert wird

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Je nachdem wie das Verhältnis mit dem AG ist könnte das natürlich ein willkommener Grund sein die Befristung nicht aufzuheben.

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Genau, danke.

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Ich verstehe eure Gründe, es im Vorfeld lieber nicht zu sagen. Allerdings ist das natürlich ein Risiko, das jeder trägt, der mehrere Abschnitte Elternzeit nimmt, denn auch mit unbefristeten Vertrag ist man ja nicht unkündbar.
Ich könnte mir zum Beispiel auch vorstellen, dass es nicht gut ankommt, wenn dein Mann direkt nach Vertragsverlängerung die Elternzeit anmeldet, weil es offensichtlichist, dass er es extra so lange "verheimlicht" hat. Wie man's macht, macht man's verkehrt.
Da das ein Fall ist, den es nicht so oft gibt, würde ich mich von einem Juristen beraten lassen. Alles andere (vor allem Meinungen hier im Forum) wäre mir zu heikel, sofern ihr auf die Elternzeit angewiesen seid.

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Hallo,

Vielen Dank für eure Antworten, mit denen ihr natürlich alle Recht habt.

Wie man es macht, macht man es verkehrt. Uns war im ersten Schritt erstmal wichtig, was man angeben MUSS. Das man am besten mit offenen Karten spielt...diese Erfahrung haben wir auch gemacht und müssen wir uns noch überlegen.

Zur Antwort auf meine ursprüngliche Frage, ob bei befristeten Verträgen auch ein 2 Jahres Bindungszeitraum besteht, habe ich inzwischen eine Antwort vom Bundesministerium erhalten, sowohl telefonisch als auch online. Die Antwort hänge ich als Screenshot an, falls mal jemand anderes sich diese Frage auch stellt.