Krippensatzung - berechnet nach Einkommen - Brutto/Netto???

Hallöchen,
hier gibt es bestimmt Mama's oder Papa's deren Kinder in einer städtischen Einrichtung sind. Ihr könnt mir dann auch helfen!!!
Meine Jungs gehen zur Zeit in einen privaten KiGa in die Krippengruppe. Die Kosten sind einigermassen und der Rest wird über die Gemeinde gefördert.
Nun haben wir die Chance in ein Haus außerhalb der Stadt und Gemeinde zu ziehen und müssen dann die Zwerge wo anders unterbringen. Der Ort wo wir hinziehen wollen hat kein KiGa der durchgehend geöffnet hat, also wollen wir die Kinder Arbeitsnah bei uns unterbringen. Haben auch gute Chancen. Nur unsere neue Gemeinde muß dann einer Kostenübernahme zustimmen, was bestimmt funktionieren wird.

Nun aber unsere Frage:
Der neue KiGa wird ein städtischer sein und die Kosten werden nach einer Satzung berechnet nach Einkommen.
WAS IST EINKOMMEN. Mein Steuerberater sagte Brutto. Hmm gibt es da noch einen Freibetrag der Abgezogen wird? Weil sonst ist ja ein städtischer für uns kaum bezahlbar mit Zwillingen!?

Vielen Dank für Eurte Antworten!

LG Jana & die RZTwins
http://rzeczewskytwins.milupa-webchen.de/

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Oh, oh.....
Um etwas dazu sagen zu können, muss man die Stzung kennen, d. h. die müsstest kurz mal berichten was da drin steht.
Als Einkommen zählt immer das gesamte Familieneinkommen, als Deins + das von deinem Mann.
Bei uns werden immer die Bruttobeträge herangezogen, und wenn beide auch nur durchschnittlich verdienen, bist du hier immer (Hessen) mit dem Höchstsatz dabei. Bei Zwillingen würde der Geschwisterbonus greifen, aber ganz beitragsfrei gestellt wird der zweite trotzdem nicht.

Trotz allem, um Zwillinge beneid ich Dich!

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Danke für den NEID #hicks.
Ja ich liebe sie über alles, aber konnte mich damals in der 5.SSW noch nicht mit anfreunden, hat etwas gedauert.

Nacher Satzung von München zählen wir zu den Höchstverdienenden, wenn es nach dieser Berechnung geht. Weil Einkommen 2 x 12,5 + 2x Prämie, ist über der Höchstbemessungsgrenze. Das heißt 1. Kind voll bei 9h und 2. Kind 2 Stufen tiefer. Macht zusammen 750€ + 120€ Essen. Jetzt zahlen wir 670€ für Beide für alles.
Da die Miete auch eetwas höher sein wird, die NK und der Spritverbrauch, da es ja weiter raus ist. Rechnet sich da garnichts. Nur das wir ein Haus hätten, ein Stück Garten und mehr Ruhe.

LG Jana

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Bei Ki.-betreuungskosten wird eben richtig hingelangt. Weil wenn man arbeiten will, halt eine Betreuung braucht.
Ich finde es Ungerecht, die Kosten nach dem Einkommen zu bemessen. Die müssten für alle gleich sein! So wird man doch bestraft dafür, dass man sich selbst und seine Familie eigenständig versorgen kann bzw. eine gute Ausbildung hat.
Bei Ki.-betreuungskosten ist der Aspekt - wer leistungsfähiger ist soll auch mehr zahlen - definitiv unangebracht.
Meine Meinung.

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Hallo,

in vielen Satzungen wird vom zu versteuerenden Jahresbrutto des Vorjahres beider Elternteile ausgegangen. -> Steuerbescheid des Vorjahres! Je nach dem was man alles von der Steuer absetzen kann, reduziert sich das Brutto doch schon deutlich.

Alternativ könntet Ihr mit Eurem AG verhandeln, ob er die Kiga-Kosten (Anstelle von Gehalt/Prämien,...) übernimmt.
Vorteil: der AG kann dies als Betriebsausgabe absetzen und Ihr müsst auf dieses Geld keine Sozialversicherungsabgaben zahlen.
Nachteil: Ihr müsst wahrscheinlich trotzdem diese Leistung des AG als vermögenswerten Vorteil versteuern und könnt andererseits das Kinderbetreuungsgeld nicht mehr von der Steuer absetzen.
Ob sich eine solche Konstruktion lohnt, kann Euch nur ein Steuerberater sagen.

LG Multivitamin

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Das geht! Aber aufpassen, es darf keine Gehaltsumwandlung sein (Sprich Gehalt um Kiga-kosten reduzieren und so die Sozialabgaben sparen) das ist verboten.
Am besten individuelle Absprache mit Fa. treffen. Man kann z.B. auf die nächste Gehaltserhöhung verzichten und sich dafür die Kiga-gebühren geben lassen - so fällt es keinem auf.